, Jordan Roger

Invasive Pflanzen - Neophyten

NEOPHYTEN

 
Was sind Neophyten?
Neophyten («neue Pflanzen») sind gebietsfremde Pflanzen, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 beabsichtigt oder unbeabsichtigt in neue Lebensräume eingeschleppt wurden. Seit damals gelangten etwa 10 000 neue Pflanzenarten nach Europa, viele davon als Zier- und Gartenpflanzen. Die meisten sind bei uns nicht überlebensfähig, wenn sie nicht gehegt und gepflegt werden. Rund 350 dieser Arten konnten sich aber bei uns etablieren und kommen nun wildlebend vor.

Etwa 10% dieser 350 Neophytenarten beginnen, sich stark zu vermehren und Probleme zu bereiten, das heisst, sie sind «invasiv». Sie verdrängen einheimische Pflanzenarten und können für den Menschen oder das Vieh gefährlich werden. Zudem verursachen sie hohe Kosten in der Land- und Forstwirtschaft oder beeinträchtigen Infrastrukturanlagen.

Gefahren und Probleme
Neophyten sind aus mehreren Gründen problematisch für die heimische Fauna und Flora:
  • Gefahr für Biodiversität: Invasive Arten stellen nur geringe Ansprüche an den Standort und sind sehr konkurrenzstark. Diese Eigenschaften ermöglichen es ihnen, eine dominante Stellung innerhalb der heimischen Pflanzenwelt einzunehmen. Invasive Neophyten verdrängen einheimische Pflanzen und damit auch spezialisierte Tierarten. Sie sind deshalb eine der Hauptursachen für das weltweite Artensterben.
  • Einfluss auf Landschaftsbild: Neophyten verändern Landschaften und Lebensräume und konkurrenzieren Nutzpflanzen in der Land- und Forstwirtschaft.
  • Gesundheitsrisiko Neophyten: Einzelne Arten können auch für den Menschen gefährlich werden, da sie Verbrennungen und Allergien auslösen.
  • Qualitätsverluste in Naturschutzgebieten: Besonders in naturnahen Flächen haben invasive Arten leichtes Spiel. In Naturschutzgebieten ist die Ausbreitungsgefahr besonders gross.
  • Zerstörung von Bauten und Anlagen: Vor allem Infrastrukturen, Strassenanlagen und Hochwasserschutz-Vorrichtungen können durch massiven Neophytenbefall zerstört werden, was zu hohen Unterhaltskosten führt.

Bekämpfung
Invasive Neophyten zerstören heimische Lebensräume und können hohe volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Das Einführen solcher Arten muss daher verhindert, bereits etablierte Arten müssen kontrolliert oder beseitigt werden. Bund und Kantone haben den Handlungsbedarf erkannt. Mit der revidierten Freisetzungsverordnung (FrSV), in Kraft seit Oktober 2008, haben wir in der Schweiz eine gesetzliche Basis um Mensch und Umwelt vor den Schäden durch den Umgang mit invasiven Neophyten zu schützen.

Neophyten in Uster
Auf dem Stadtgebiet von Uster kommen diverse Neophytenarten in Gärten, Waldlichtungen, Kiesgruben und entlang von Strasseninfrastrukturen vor. Die drei häufigsten Arten sind die nordamerikanische Goldrute, das einjährige Berufskraut und das schmalblättrige Greiskraut (siehe Bild zuoberst von links nach rechts).

Es besteht grosser Handlungsbedarf, um ihre weitere Ausbreitung zu verhindern. Jedermann und jederfrau ist aufgefordert, hierbei mitzumachen. Machen Sie mit und entfernen Sie problematische Pflanzen ebenfalls aus ihren Gärten!

Bereits seit rund 10 Jahren werden die invasivsten und gefährlichsten Arten durch Mitglieder der Gesellschaft für Natur- und Vogelschutz Uster (GNVU), Mitarbeiter der Abteilung Bau und Landwirte bekämpft. Zurzeit wird ein Neophyten-Konzept erarbeitet. Grundlage dieses Konzepts ist eine Kartierung aller invasiven Neophyten. Anhand der ermittelten Resultate wird anschliessend eine Strategie erarbeitet, in welcher der Umgang mit invasiven Neophyten langfristig geregelt und finanziert werden soll.

Erfassungsplattform Pollenn
Für die Erfassung und Bekämpfung von Neophyten auf Privatgrundstücken ist die Stadt Uster auf die Mitwirkung der Eigentümer angewiesen. Die Stadt Uster unterstützt deshalb das Projekt «Pollenn» des Start-Ups «In-finitude»: Das digitale Informationssystem «Pollenn» bietet Hilfe zum fachgerechten Bestimmen und Eliminieren invasiver Neophyten. Die Plattform zeigt zudem auf, welche finanziellen Folgen verbotene Neophyten für Grundstückbesitzer haben können.