, Jordan Roger

Die Stadt Uster erhöht per 1. März 2026 die Abfallgebühren und führt eine Grüngutgebühr ein

Per 1. März 2026 erhöht die Stadt Uster die Abfallgebühren und führt eine Gebühr für Grüngut ein. Die Anpassung erfolgt, um das bestehende Defizit der Spezialfinanzierung abzubauen. Ziel ist, das Defizit bis 2028 abzubauen.

Info Stadt Uster vom 21. Januar 2026 - Allgmein Abfallgebüren
 
Per 1. März 2026 erhöht die Stadt Uster die Abfallgebühren und führt eine Gebühr für Grüngut ein. Die Anpassung erfolgt, um das bestehende Defizit der Spezialfinanzierung abzubauen. Ziel ist, das Defizit bis 2028 abzubauen.

Die Stadt Uster erhöht per 1. März 2026 die Abfallgebühren. Erhöht werden die jährlichen Grundgebühren, die Gebühren für die Kehrichtsäcke sowie die Preise der Sperrgutmarken und der Entsorgung des Betriebskehrichts. Diese Anpassung ist notwendig, um das bestehende Defizit der Spezialfinanzierung der Abfallbewirtschaftung abzubauen. Zusätzlich werden Grüngutgebühren eingeführt. Die neuen Gebühren können online auf der Website der Stadt Uster unter www.uster.ch/abfallgebuehren eingesehen werden.

Defizit soll bis 2028 abgebaut werden

Die Finanzierung der Abfallbewirtschaftung ist gesetzlich geregelt. Sie erfolgt über Gebühren und nicht über Steuereinnahmen. Mehrere Gründe haben zum Defizit geführt. Einerseits hat die Stadt Uster in den vergangenen Jahren bewusst tiefere Gebühren verlangt, um die bestehenden Reserven abzubauen. Anderseits hat der Wechsel des Entsorgungsdienstleisters zusätzliche Kosten verursacht. Mit der Gebührenerhöhung und der Grüngutgebühr wird die Finanzierung voraussichtlich bis Ende 2028 ausgeglichen sein. Im Anschluss daran wird geprüft, ob die Gebühren wieder gesenkt werden können.

Grüngut wird neu separat und verursachergerecht berechnet

Zum Grüngut zählen organische Abfälle aus dem Haushalt und Garten, zum Beispiel Rüstabfälle, Rasenschnitt und Unkraut. Die Grüngutabfuhr ist in Uster nach der Kehrichtabfuhr die teuerste Sammlung. Bisher wurde sie über die Grundgebühr und nicht verursachergerecht finanziert. Neu bezahlen die Haushalte eine mengenabhängige Grüngutgebühr. Für die wöchentliche Leerung des Grüncontainers können die Ustermerinnen und Ustermer eine volumenabhängige Jahresvignette beziehen. Für Einzelleerungen oder die Abholung von Grüngut-Bündeln gibt es Grüngut-Marken.

Jahresvignetten und Gebührenmarken online erhältlich

Die Grüngut Jahresvignetten und Grüngut-Marken sind ab dem 16. Februar 2026 erhältlich. Sie können online über die Webseite der Stadt Uster bestellt und bezahlt werden. Neben der online Bestellung können die Grüngut Jahresvignetten und Grüngut-Marken im Stadthaus an der Bahnhofstrasse 17 bezogen werden. Zusätzlich können die Grüngut-Marken, analog zu den Sperrgutmarken, an der Hauptsammelstelle an der Dammstrasse, in der Stadt- und Regionalbibliothek, sowie in den Volg-Filialen und bei der Getränkehandlung Girsberger + Sieber AG gekauft werden.

Gebühren gelten ab 1. März 2026

Aufgrund eines Rekurses gegen die Teilrevision des Gebührenreglements konnte das neue Gebührenreglement nicht wie geplant per 1. Januar 2026, sondern erst per 1. März 2026 umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die jährlichen Grundgebühren und die Grüngut Jahresvignetten im Jahr 2026 anteilsmässig zu 2/12 nach dem alten und zu 10/12 nach dem neuen Gebührenreglement erhoben werden.

 

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Grüngut-Gebühren ab 1.3.2026

Da die Grünabfuhr die teuerste Separatsammlung und nicht verursachergerecht ist, werden im 2026 neu Gebühren fürs Grüngut eingeführt. Dadurch wird das Verursacherprinzip gestärkt. Weitere Informationen zur Grünabfuhr sind hier zu finden.

  2026
Grüngutmarke CHF 4.00
Jahresvignette bis 140 Liter CHF 83.30
Jahresvignette bis 240 Liter CHF 141.65
Jahresvignette bis 360 Liter CHF 208.30
Jahresvignette bis 660 Liter CHF 383.30
Jahresvignette bis 770 Liter CHF 450.00

Die Preise für die Jahresvignetten gelten für das gesamte Kalenderjahr und wurden aufgrund der Einführung des Gebührenreglements 2026 per 1.3.2026 für das Jahr 2026 anteilsmässig berechnet: Gebühr gemäss Gebührenreglement 2026/12*10

Grüngut-Marken können für eine einzelne Leerung der Grüngut-Container oder für die Frankierung von Grüngut-Bündeln verwendet werden: 

  • 1 Bündel oder Container bis zu einem Volumen von 140 Liter: 1 Marke
  • Container bis zu einem Volumen von 240 Liter: 2 Marken
  • Container bis zu einem Volumen von 360 Liter: 3 Marken
  • Container bis zu einem Volumen von 660 Liter: 5 Marken
  • Container bis zu einem Volumen von 770 Liter: 6 Marken

Kontroll-Gebühr
Der Kehricht darf nur in Uster-Säcken und erst am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereitgestellt werden. Alle anderen Kehrichtsäcke werden kontrolliert. Verursacher falsch deponierter Abfälle werden mit einer Kontrollgebühr von Fr. 150.– gebüsst.

Fragen und Antworten

Was muss ich jetzt tun?

Die Grüngutabfuhr findet weiterhin einmal wöchentlich gemäss Entsorgungskalender statt. 

Für die Leerung ist bis spätestens 1. März eine Grüngut-Jahresvignette am Container anzubringen oder es sind Grüngut-Marken für Einzelleerungen zu verwenden.

Jahresvignetten und Marken sind ab dem 16. Februar 2026 erhältlich – online über die Webseite der Stadt Uster oder im Stadthaus an der Bahnhofstrasse 17. Grüngut-Marken gibt es zusätzlich an der Hauptsammelstelle Dammstrasse, in der Stadt- und Regionalbibliothek, in den Volg-Filialen sowie bei Girsberger + Sieber AG.